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Gerne beraten wir Sie telefonisch:

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Unsere Spezialgebiete sind Ihr Vorteil

Wir legen Wert auf eine sorgfältige und zeitnahe Bearbeitung sowie Kostentransparenz.

Liegenschaftsrecht (Kauf, Schenkung, Übergabe, Wohnungseigentum etc.)

Ob Immobilienkauf, -schenkung und -übergabe oder auch andere, das Grundbuch betreffende Angelegenheiten: Wir sind Ihr Ansprechpartner von der Beratung, auch in steuerlicher und gebührenrechtlicher Hinsicht, bis zur Vertragserrichtung und -Vertragsdurchführung.
Auch in Sachen des (außerstreitigen) Wohnungseigentumsrechts bieten wir passende Lösungen an.

Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Wir sind Spezialisten für das Gesellschafts- und Unternehmensrecht mit Schwerpunktsetzung auf GesmbH und Personengesellschaften.

Ihr Unternehmen sollte von Anfang an auf soliden, tragfähigen Beinen stehen. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung können wir eine umfassende rechtliche Expertise anbieten, um Ihre Ziele in zweckmäßige rechtliche Form zu bringen.

Von der Neugründung, über Umgründungen bis hin zur Auflösung oder Nachfolgeregelung -
wir kümmern uns um Ihr Unternehmen.

Erbrecht

 Geklärte Verhältnisse machen das Leben einfacher. Das gilt insbesondere im Hinblick auf erbrechtliche Angelegenheiten. Werden zu Lebzeiten nicht die notwendigen Voraussetzungen getroffen, kann ein späterer Familienzwist die Folge sein. Dies betrifft unter anderem die Frage, ob Sie Ihr Vermögen oder Ihr Unternehmen bereits zu Lebzeiten oder erst nach Ihrem Ableben weitergeben möchten. Dabei sollten neben Rechts- auch Kosten- und Steuerfragen berücksichtigt werden.

Durch die Verfassung eines Testaments hat man die Gewissheit, dass sein Wille über den Tod hinaus respektiert wird. Ein Testament kann auch Ausdruck von Verbundenheit und wohlwollender Zuwendung sein.

Als Spezialisten im Bereich Vermögensweitergabe bieten wir ein reichhaltiges Leistungspaket von der individuellen Beratung, Errichtung von Verträgen und Testamenten bis zur Klärung und Absicherung Ihrer Altersvorsorge. Insbesondere verfügen wir auch im Bereich von Kunstwerken und künstlerischen Nachlässen über Erfahrung.

Als Beauftragter des Gerichtes (Gerichtskommissär) führt der Notar Verlassenschaftsverfahren durch. Es ist natürlich auch möglich, uns Vollmacht zur Vertretung in Verlassenschaftsverfahren zu erteilen.

Familienrecht, Erwachsenenschutzrecht

Vorsorgen bedeutet auch, sich mit der Frage zu beschäftigen, was passieren soll, wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist. Wir unterstützen Sie bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten sowie im Bereich
der Erwachsenenvertretung.

Im familienrechtlichen Bereich umfasst das Spektrum Adoptionsverträge, Ehe- und
Partnerschaftsverträge sowie Verträge von Lebensgefährten.

Privatstiftungen

Mit Blick auf eine abgesicherte Zukunft aller Begünstigten stellt die Privatstiftung eine interessante Option dar. Generell kann sie für die unterschiedlichsten Zwecke errichtet werden, allerdings werden Privatstiftungen vornehmlich genutzt, um die Angehörigen bestens versorgt zu wissen. Daneben werden sie häufig eingesetzt, um Vermögen zu schützen oder den Bestand eines Unternehmens zu sichern. Wir begleiten Sie dabei in rechtlicher Hinsicht.

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